Frequenzen
Erlaubte Frequenzbänder
Auf unserem Fluggelände und den angrenzenden Bereichen sind folgende Frequenzbänder zugelassen:
35 MHz A und B Band
Bitte Eintragungen im Flugbuch beachten und belegte Frequenzen
NICHT einschalten und mit dem Frequenznutzer abstimmen.
2,4 GHz Anlagen sind OHNE
frequenzbedingte Einschränkung erlaubt.
5,8 GHz Anlagen sind OHNE
frequenzbedingte Einschränkung für FPV
innerhalb der gesetzlichen Sendeleistung erlaubt.
Andere Frequenzbänder sind NICHT zugelassen.
Die Benutzung von belegten Frequenzkanälen im 35 MHz Bereich
oder anderen Frequenzbändern gefährdet den Flugbetrieb, die
Sicherheit und unsere Flugerlaubnis des RP. Zuwiderhandlung
führt zum sofortigen Platzverweis.
Bei Störungen der Frequenzbereiche ist aus Sicherheitsgründen
der Flugbetrieb unverzüglich einzustellen.
Fehlerhafte Fernsteuersender müssen unverzüglich ausgeschaltet
und stromlos gemacht werden. Der Betreiber ist allein für
seinen Sender haftbar.
