Mitgliedschaft
Neue Mitglieder beantragen zunächst eine Anwartschaft. Für die
12 Monate der Anwartschaft wird bei Beantragung insgesamt eine
Gebühr in Höhe des nachfolgend genannten Jahresbeitrages
fällig. Vor Ablauf der Anwartschaft stellt der Anwärter einen
Antrag auf Mitgliedschaft, über den der Vorstand entscheidet.
Wenn der Anwärter bei Beantragung der Mitgliedschaft das 18.
Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufnahmegebühr von zurzeit
200,- € an den Verein zu entrichten. Für junge Mitglieder in
Ausbildung wird die Aufnahmegebühr nach Ausbildungsende, jedoch
spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres fällig. Die
Ausbildung ist jährlich zu belegen.
Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt zurzeit 140.- € /
Jahr. Jugendliche sind Mitglieder vom 10. bis zum vollendeten
17. Lebensjahr. Der Beitrag für Jugendliche beträgt zurzeit
50.- € / Jahr. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft nach der
Anwartschaft wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend der
verbleibenden angebrochenen Monate des Kalenderjahres
berechnet. Eine Rückzahlung von Beiträgen und Gebühren bei
vorzeitigem Austritt kann nicht erfolgen.
Wenn gleichzeitig mit diesem Aufnahmeantrag die vorgeschriebene
eigene ausreichende Modellflughaftpflichtversicherung nicht
schriftlich nachgewiesen wird, schließt der Verein die
Premium-Gold Mitgliedschaft / Versicherung beim DMFV ab und
belastet die jährlichen Kosten in Höhe von zurzeit 66,62 €
(zurzeit 36,62 € bei Jugendlichen) an den Anwärter / das
Mitglied weiter.
Jedes erwachsene ordentliche Mitglied ohne ausdrückliche
Befreiung hat pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Die
Gebühr für jede nicht geleistete Arbeitsstunde beträgt 40,- €.
Ehrenmitglieder, Anwärter, passive Mitglieder und Förderer sind
von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.
Beiträge und Gebühren werden im Januar eines jeden Jahres
mittels Lastschriftverfahren durch den Verein eingezogen.
Aufnahmebeiträge werden bei Fälligkeit eingezogen. Bitte sorgen
Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Eine mangels
Deckung oder falscher Kontobezeichnung nicht ausführbare
Lastschrift erzeugt eine Gebühr in Höhe von 6,- €.
