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Mitgliedschaft

Neue Mitglieder beantragen zunächst eine Anwartschaft. Für die 12 Monate der Anwartschaft wird bei Beantragung insgesamt eine Gebühr in Höhe des nachfolgend genannten Jahresbeitrages fällig. Vor Ablauf der Anwartschaft stellt der Anwärter einen Antrag auf Mitgliedschaft, über den der Vorstand entscheidet. Wenn der Anwärter bei Beantragung der Mitgliedschaft das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufnahmegebühr von zurzeit 200,- € an den Verein zu entrichten. Für junge Mitglieder in Ausbildung wird die Aufnahmegebühr nach Ausbildungsende, jedoch spätestens mit Vollendung des 24. Lebensjahres fällig. Die Ausbildung ist jährlich zu belegen.
 
Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt zurzeit 140.- € / Jahr. Jugendliche sind Mitglieder vom 10. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr. Der Beitrag für Jugendliche beträgt zurzeit 50.- € / Jahr. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft nach der Anwartschaft wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend der verbleibenden angebrochenen Monate des Kalenderjahres berechnet. Eine Rückzahlung von Beiträgen und Gebühren bei vorzeitigem Austritt kann nicht erfolgen.

Wenn gleichzeitig mit diesem Aufnahmeantrag die vorgeschriebene eigene ausreichende Modellflughaftpflichtversicherung nicht schriftlich nachgewiesen wird, schließt der Verein die Premium-Gold Mitgliedschaft / Versicherung beim DMFV ab und belastet die jährlichen Kosten in Höhe von zurzeit 66,62 € (zurzeit 36,62 € bei Jugendlichen) an den Anwärter / das Mitglied weiter.

Jedes erwachsene ordentliche Mitglied ohne ausdrückliche Befreiung hat pro Kalenderjahr 5 Arbeitsstunden zu leisten. Die Gebühr für jede nicht geleistete Arbeitsstunde beträgt 40,- €. Ehrenmitglieder, Anwärter, passive Mitglieder und Förderer sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit. 

Beiträge und Gebühren werden im Januar eines jeden Jahres mittels Lastschriftverfahren durch den Verein eingezogen. Aufnahmebeiträge werden bei Fälligkeit eingezogen. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Eine mangels Deckung oder falscher Kontobezeichnung nicht ausführbare Lastschrift erzeugt eine Gebühr in Höhe von 6,- €.